Integration und besondere Massnahmen in der Volksschule

Schule Münchenbuchsee

Integration und Besondere Massnahmen IBEM
Seit 1992 gibt Artikel 17 des Volksschulgesetzes (VSG) die Zielrichtung vor:
„Schülerinnen und Schülern, deren schulische Ausbildung durch Störungen und Behinderungen oder durch Probleme bei der sprachlichen und kulturellen Integration erschwert wird, sowie Schülerinnen und Schülern mit ausserordentlichen Begabungen soll in der Regel der Besuch der ordentlichen Bildungsgänge ermöglicht werden.“

Die Speziallehrkräfte unterstützen die Regellehrpersonen im Schaffen von günstigen Lernsituationen für die einzelnen Schülerinnen und Schüler oder Klassen. Ihrem Bedarf entsprechend werden die Kinder auch fachspezifisch betreut. Dabei werden je nach Förderzielen und Möglichkeiten integrative Lösungen gesucht.

Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf haben ein Anrecht auf individuelle Lernziele und auf eine individuelle Beurteilung. Regellehrkräfte erarbeiten mit den Speziallehrkräften individuelle Vereinbarungen aus und überprüfen diese regelmässig.

Desweitern führen wir in Münchenbuchsee Klassen zur besonderen Förderung (KbF). In Klassen zur besonderen Förderung wird der Unterricht ausgesprochen stark auf die individuellen Lernvoraussetzungen und den Bedarf der Schülerinnen und Schüler ausgerichtet.

Die Schülerinnen und Schüler besuchen eine KbF nur während einer definierten Zeit. Ziel ist die (Re-) Integration in die Regelklasse, bzw. die berufliche Integration.

Im Rahmen des Spezialunterrichts werden Logopädie, Psychomotorik und Integrative Förderung angeboten. Spezialunterricht kann in Form einer Kurzintervention oder durch Verfügung der zuständigen Schulleitenden erfolgen und findet soweit möglich und sinnvoll innerhalb der Klasse statt, damit die Schülerinnen und Schüler den Spezialunterricht nicht als Ausgrenzung oder zusätzliche Belastung empfinden. In einzelnen Fällen erfolgt vorgängig eine fachspezifische Beurteilung durch eine Fachinstanz, in der Regel ist dies die Erziehungsberatung (EB) oder der kinder- und jugendpsychiatrischer Dienst (KJPD.) Fremdsprachige Kinder besuchen, falls nötig, Unterricht in ‚Deutsch als Zweitsprache‘ (DaZ). DaZ muss von der zuständigen Schulleitenden bewilligt werden. Spezialunterricht und DaZ werden von speziell ausgebildeten Lehrpersonen erteilt und sind kostenlos.

Leitfaden IBEM