A | ABSENZEN Entschuldigte Absenzen: Krankheit oder Unfall des Kindes; Krankheit oder Todesfall in der Familie des Kindes; Arzt- und Zahnarztbesuche; Prüfungsaufgebote; Abklärungen, Beratungen und Behandlungen durch die Erziehungsberatung, den kinder- und jugendpsychiatrischen oder den schulärztlichen Dienst; bis zu zwei Tage für den Wohnungswechsel der Familie; ärztlich verordnete Therapien.
Unentschuldigte Absenzen: Sind Absenzen nicht begründet oder werden sie nicht ordnungsgemäss der Klassenlehrper- son bekannt gegeben, gelten sie als unentschuldigt. Wird eine Dispensation nicht gewährt und bleibt das Kind den- noch dem Unterricht fern, gilt dies als unentschuldigte Absenz. Es werden die Massnahmen gemäss Volksschulgesetz ergriffen (siehe unter Schulversäumnis).
ANGEBOT DER SCHULE (FAKULTATIVER UNTERRICHT, WAHLFÄCHER; PRIMAR-/SEKUNDARSTUFE) Das Angebot der Schule ergänzt und erweitert den obligatorischen Unterricht mit Schwerpunkten im musisch, gestalterischen und sportlichen Bereich sowie mit fächerübergreifenden Angeboten. Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit sich für verschiedene Angebote unserer Schule anzumelden. Die Übersicht der Angebote und Anmeldungen erfolgen online über die Homepage. Sie werden im Mai mit dem Stundenplan aufgeschaltet.
Der Besuch eines zusätzlichen, freiwilligen Fachs ist nur nach Anmeldung durch die Eltern und mit Zustimmung der Schulleitung, ein Eintritt oder Austritt nur auf Beginn bzw. Ende des Schuljahres möglich. Für die fakultativen Fächer gilt die normale Schul- und Absenzenordnung; der Unterricht muss regelmässig besucht werden. |
B | BILDUNGSKOMMISSION BIKO Der Bildungskommission obliegt die strategische Führung des Kindergartens und der Schule Münchenbuchsee. Sie
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D | DISPENSATION VOM UNTERRICHT Mögliche Dispensationsgründe: Bis einen halben Tag pro Woche für den Besuch von Kursen in heimatlicher Sprache und Kultur; im Rahmen der benötigten Zeit für die Förderung ausserordentlicher intellektueller, sportlicher oder mu- sischer Begabungen; auf Antrag der Erziehungsberatung, des kinder- und jugendpsychiatrischen Dienstes oder des schulärztlichen Dienstes für das Fernbleiben von einzelnen Fächern aus besonderen Gründen, insbesondere wegen gesundheitlicher Einschränkungen, Lernbehinderungen oder komplexer Lernstörungen; für das Fernbleiben aufgrund religiöser Gebote; bis höchstens zwei Wochen pro Schuljahr für Familienferien, wenn aus beruflichen Gründen nicht mindestens vier Wochen der Ferien der Eltern mit den Schulferien zusammenfallen oder wenn aus beruflichen oder familiären Gründen der Besuch von Familienangehörigen im Ausland nicht während der Schulferien möglich ist. Information der Klassenlehrperson: Die Eltern sind verpflichtet die Klassenlehrperson wenn möglich im Voraus zu infor- mieren. Diese kann Arztzeugnisse oder andere Bestätigungen einfordern.
Dispensationsgesuche der Eltern: Spätestens vier Wochen im Voraus schriftlich und begründet der Klassenlehrperson zuhanden Schulleitung einreichen. Diese kann Beweise oder Bestätigungen für die Begründung einfordern. Wir bitten die Eltern/Erziehungsberechtigten für die letzte Schulwoche vor den Sommerferien keine Dispensationen einzureichen. Dies hat negative Auswirkungen auf den Schulabschluss der Klasse. |
E | ELTERNRAT Der Elternrat ist das Gremium für die klassenübergreifende Zusammenarbeit Eltern-Schule. Er setzt sich aus Vertretungen aller Klassen der Schule Münchenbuchsee (Kindergarten – 9. Klasse) zusammen. Ein transparenter und konstruktiver Informationsaustausch zwischen Erziehungsberechtigten, Lehrpersonen, Schulleitung und Schulbehörden ist für die Zu- sammenarbeit der Eltern und der Schule von grosser Wichtigkeit. Pro Schuljahr finden vier Sitzungen statt. Der Elternrat organisiert Vorträge etc. und unterstützt die Schule bei Anlässen. Die Elternvertretung sowie deren Stellvertretung wer- den jährlich in allen Klassen anlässlich des ersten Elternabends nach Schuljahresbeginn gewählt. Weitere Informationen zum Elternrat und insbesondere zu den Protokollen finden Sie unter Elternrat |
F | FÜNF FREIE HALBTAGE: Die Eltern sind berechtigt ihre Kinder an höchstens fünf frei wählbaren Halbtagen pro Schuljahr (einzeln oder zusammenhängend) nicht zur Schule zu schicken, ohne dass ein Gesuch gestellt werden muss und ohne Angabe von Gründen. Die Halbtage können unabhängig von anderen Abwesenheiten oder Dispensationen bezogen werden. Die Klassenlehrperson muss spätestens am Vortag über den beabsichtigten Bezug orientiert werden. Wir bitten die Eltern/Erziehungsberechtigten in der letzten Schulwoche vor den Sommerferien, sowie bei Spezialanlässen keine Halbtage zu beziehen. Dies hat negative Auswirkungen auf den Schulabschluss der Klasse. Alle anderen Absenzen und Dispensationen werden in der kantonalen Direktionsverordnung über Absenzen und Dispensationen in der Volksschule (DVAD) geregelt. |
H | HAUSAUFGABEN Die vom Lehrplan 21 vorgegebenen Zeiten für die Hausaufgaben sind im Zyklus 1 (ohne Kindergarten) bis 30 Min. pro Woche, im Zyklus 2 30 bis max. 45 Min. pro Woche, im Zyklus 3 max. 90 Min. pro Woche. |
I | INTENSIVKURS DEUTSCH ALS ZWEITSPRACHE (4.-9. KLASSE) Kinder mit keinen oder geringen Deutschkenntnissen besuchen diese Klasse. Der Unterricht findet am Morgen, Montag bis Freitag, im Bodenackerschulhaus statt. An den Nachmittagen besuchen die Kinder den Unterricht in ihren Stammklassen. Die Kinder besuchen diese IDK im Minimum 12 Wochen bis im Maximum 12 Monate. |
K | KINDERGARTENBESUCH Gemäss dem revidierten Volksschulgesetz ist der Besuch des Kindergartens seit Schuljahr 2013/14 obligatorisch. Die Eltern können ihr Kind ein Jahr später in das erste Kindergartenjahr eintreten lassen. Die elf Jahre dauernde Volksschule verschiebt sich damit um ein Jahr. KINDERGARTENWEG, SCHULWEG Der Kindergarten- bzw. Schulweg liegt in der Verantwortung der Eltern. Anfangs Kindergartenjahr erhält jedes Kind von der Kindergartenlehrperson einen Leuchtgurt. Aus Sicherheitsgründen wird empfohlen auf dem Kindergartenweg immer den Leuchtgurt oder die Leuchtweste zu tragen. Leuchtwesten werden von der Schule Münchenbuchsee organisiert. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte ans Schulsekretariat. KOPFLÄUSE Beim Auftreten von Kopfläusen kontaktieren Sie bitte umgehend die Klassen- bzw. die Kindergartenlehrperson Ihres Kindes. Diese wird Sie über das weitere Vorgehen informieren. Merkblatt für Eltern in verschiedenen Sprachen
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S | SCHULLEITUNG Der Schulleitung obliegt die pädagogische und die betriebliche (operative) Führung der Schule. Sie ist im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen zuständig für die Personalführung, die pädagogische Leitung, die Schullaufbahnentscheide, die Qualitätsentwicklung und -evaluation, die Organisation und Administration, die Informations- und Öffentlichkeitsarbeit. Sie vertritt die Schule gegen aussen. Die Mitglieder der Schulleitung bilden die Schulleitungskonferenz (SLK). SCHULSOZIALARBEIT Die Schulsozialarbeit Münchenbuchsee versteht sich als ergänzende, unabhängige Beratungsstelle, welche zur päda–gogischen Qualität der Schule beiträgt. Sie unterstützt Kinder und Jugendliche aller Schulstufen, Eltern, Lehrpersonen und die Schulleitung. Dabei hilft sie bei der Bewältigung verschiedenster sozialer Probleme, die sich im Schulalltag oder zuhause bemerkbar machen. Zudem leistet sie aktive Präventions- und Interventionsarbeit in den Schulklassen. SCHULVERSÄUMNIS Die Eltern sind verpflichtet die Kinder regelmässig in die Schule (dazu gehört auch der Kindergarten) zu schicken. Wer ein Kind, für dessen Schulbesuch er oder sie verantwortlich ist, schuldhaft nicht zur Schule schickt, ist strafbar. Die Bil- dungskommission hat in diesem Fall nach Anhören der Betroffenen Anzeige zu erstatten. SEKRETARIATE Das Schulsekretariat ist für die Administration der ganzen Schule zuständig. Es ist Anlaufstelle für Auskünfte und Dienstleistungen, hat jedoch keine Entscheidungsbefugnisse.
Öffnungszeiten während der Schulwochen
Während der Schulferien werden die Öffnungszeiten auf unserer Website publiziert. Wir bitten Sie bei schriftlicher Korrespondenz die Anschrift nicht nur mit ‚Schulleitung Münchenbuchsee‘, sondern auch mit dem Namen der zuständigen Schulleitenden zu vermerken. Besten Dank. SPEZIALUNTERRICHT Im Rahmen des Spezialunterrichts werden Logopädie, Psychomotorik und Integrative Förderung angeboten. Spezial-unterricht kann in Form einer Kurzintervention oder durch Verfügung der zuständigen Schulleitenden erfolgen und findet soweit möglich und sinnvoll innerhalb der Klasse statt, damit die Schülerinnen und Schüler den Spezialunterricht nicht als Ausgrenzung oder zusätzliche Belastung empfinden. In einzelnen Fällen erfolgt vorgängig eine fachspezifische Beurteilung durch eine Fachinstanz, in der Regel ist dies die Erziehungsberatung (EB) oder der kinder- und jugendpsy- chiatrische Dienst (KJPD.) Fremdsprachige Kinder besuchen, falls nötig, Unterricht in ‚Deutsch als Zweitsprache‘ (DaZ). DaZ muss von der zuständigen Schulleitenden bewilligt werden. Spezialunterricht und DaZ werden von speziell ausge- bildeten Lehrpersonen erteilt und sind kostenlos. STELLVERTRETUNGEN FÜR LEHRPERSONEN Stellvertretungen für Lehrpersonen von weniger als einer Woche werden den Eltern in der Regel nicht gemeldet. STUNDENPLAN Die Stundenpläne für das Schuljahr 2021/22 werden im Jahr 2021 bis Kalenderwoche 21 freigegeben. Anschliessend werden sie auf der neuen Webseite der Schule www.schule-muenchenbuchsee.ch aufgeschalten. |
T | TAGESSCHULE MÜNCHENBUCHSEE (TSM) Die Tagesschule ist eine pädagogische Einrichtung zur Betreuung von Kindern (Kindergarten – 9. Klasse) ausserhalb des Unterrichts. Betreuungszeiten: 07.00 – 08.20 Uhr und 11.50 – 18.00 Uhr. Die Mahlzeiten (Morgenessen, Mittagessen und Zwischenverpflegung), die Aufgabenbegleitung und die Freizeitbetreuung gehören zum Angebot. Während den Schul-ferien ist die Tagesschule geschlossen. Auskunft: 031 868 81 80. |
V | VERSICHERUNGEN Die Versicherung der Schülerinnen und Schüler ist Sache der Eltern. Die Folgen von Schulunfällen sind durch die obliga- torische Krankenversicherung gedeckt. Für Schäden gegenüber Dritten müssen die Eltern/Erziehungsberechtigen bzw. muss deren Haftpflichtversicherung aufkommen. |
W | WIEDERHOLUNG EINES SCHULJAHRES Die Wiederholung eines Schuljahres ist während der obligatorischen Schulzeit grundsätzlich nur zweimal möglich. Aus- nahmen können insbesondere wegen Krankheit und Wechsel des Schulorts bewilligt werden. Die Schulleitung kann auf begründetes Gesuch der Eltern hin die freiwillige Wiederholung eines Schuljahres gestatten. |
Z | ZAHNÄRZTLICHE REIHENUNTERSUCHUNG Vom Kindergarten bis zum 9. Schuljahr wird jährlich eine Reihenuntersuchung durchgeführt. Das Untersuchungsergebnis wird zusammen mit einem allfälligen Kostenvoranschlag für die Behandlung – ins Kontrollheft der Schulzahnpflege eingetragen. Die Behandlung von Zahnschäden ist wahlweise bei einem Schul- oder Privatzahnarzt möglich. Ein Gemeindebeitrag kann nur auf schriftlichen Antrag im Schulzahnpflegeheft ausgerichtet werden. Dieser Beitrag richtet sich nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Eltern. |
Schul ABC
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